Ende Mitgliedschaft

Mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung endet der Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber. Mit dem Endtag der Mitgliedschaft endet somit auch der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer sowie die Pflicht zur Prämienzahlung, abgesehen von noch nicht geleisteten Zahlungen. Mit welchem Stichtag das Ende der Mitgliedschaft stattfinden kann, ist den genauen Vertragsbedingungen zu entnehmen. Häufig ist hier ein bestimmter Tag im Jahr vorgegeben. Die Mitgliedschaft wird vor allem dann beendet, wenn der Versicherungsnehmer zu einer anderen Versicherung wechseln möchte, beispielsweise von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass der Vertragsbeginn bei der neuen Versicherung vor dem Ende der Mitgliedschaft bei der alten Versicherung liegt, da für den Zeitraum dazwischen ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.