Einsichtsrecht Krankenversicherung

Das Einsichtsrecht der Krankenversicherung bezeichnet den Anspruch der Versicherer auf Einblick in die Behandlungsunterlagen des Versicherungsnehmers. Der Patient ist gegenüber der Versicherung verpflichtet, vollumfänglich Auskunft über die stattgefundene und erstattungspflichtige Behandlung zu geben. Hierzu gehört auch, dass der Versicherte die Unterlagen zusammenstellt und an die Versicherung übersendet. Sollte er außerstande sein, eine derartige Zusammenstellung und Auskunft zu geben, so kann sein Anspruch auf Einblick in die Behandlungsakten auch übertragen werden. Es handelt sich somit nicht um ein höchstpersönliches Recht. Im Falle einer wirksamen Abtretung des Zahlungsanspruchs des Versicherten an den behandelnden Arzt ist der Arzt wiederum verpflichtet, eine Schweigepflichtentbindung zu erlangen und die Behandlungsunterlagen direkt der Versicherung zukommen zu lassen.