Ehepartnernachversicherung

Mit der Ehepartnernachversicherung ist es möglich, den Ehepartner des Versicherungsnehmers nachträglich zu versichern. Dieses Angebot wird von der privaten Krankenversicherung angeboten. Um das Angebot nutzen zu können, ist es nötig, dass der Versicherungsnehmer selbst bereits mindestens seit 3 Monaten bei der privaten Krankenversicherung versichert ist. Dadurch gibt es für den Ehepartner keine dreimonatige Wartezeit bei der Nachversicherung. Die Nachversicherung für den Ehepartner kann allerdings nur zu denselben Konditionen in Anspruch genommen werden, die auch für den Versicherungsnehmer bereits gelten. Außerdem muss die Ehepartnernachversicherung nach spätestens 2 Monaten ab der Eheschließung erfolgen. Die Ehepartnernachversicherung richtet sich an Ehepartner, die über kein eigenes Einkommen und daher über keine eigene Krankenversicherung verfügen. Wenn der Ehepartner allerdings ein eigenes Einkommen bezieht, muss er sich selbst versichern. Arbeitet der Ehepartner in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, so gilt er als pflichtversichert bei der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Befreiung von der Pflichtversicherung und ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht hat.