Dienstreise-Unfallversicherung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber greift jedoch nur bei Betriebsunfällen, Unfällen auf dem Betriebsgelände oder auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause. Dienstreisen müssen separat abgesichert werden. Arbeitgeber sollten hier vorsorgen, da sie im Ernstfall haften müssen, sollte dem Arbeitnehmer auf der Dienstreise etwas zustoßen. Für Dienstreisen gibt es bei privaten Versicherungsunternehmen spezielle Versicherungspakete als Dienstreise-Unfallversicherung. In der Regel wird eine solche vom Arbeitgeber für sämtliche Arbeitnehmer abgeschlossen, die sich regelmäßig oder auch einmalig auf Dienstreisen befinden. Die Dienstreise-Unfallversicherung hilft bei unterschiedlichen Arten von Unfällen, die auf Dienstreisen bzw. am Flughafen oder am Bahnhof oder an der Zieldestination passieren können. Die Dienstreise-Unfallversicherung kommt nicht nur für die Krankenhaus- und Pflegekosten im Ausland auf, sondern sorgt auch für den Rücktransport des Patienten.