Beitragszuschuss Landwirte

Landwirte gelten in der Regel als pflichtversichert. Die Krankenversicherung für die Landwirte ist in der KVLG organisiert. Um eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu ermöglichen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Erst dann kann sich der Landwirt befreien lassen und sich privat krankenversichern. Bei gesetzlicher oder privater Krankenversicherung gibt es für die versicherten Landwirte einen Beitragszuschuss für Landwirte. Dabei hat der Landwirt Anspruch auf Leistungen, die im Rahmen der Familienhilfe in Anspruch genommen werden können. In Anspruch nehmen können den Beitragszuschuss für Landwirte ebenso landwirtschaftliche Unternehmer, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft tätig sind, als auch Landwirte, die im Bereich Wein- oder Gartenbau beschäftigt sind.