Beitragsfälligkeit

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in der Regel in bestimmten Abständen bezahlt. Es sind sowohl jährliche Beitragszahlungen, als auch monatliche Beitragszahlungen üblich. Die Art der Beitragszahlung kann zumeist zwischen dem Versicherten und der Versicherung frei vereinbart werden. Jedoch wird immer ein bestimmter Stichtag vereinbart, an dem die Beitragsfälligkeitgegeben ist, also die Beiträge vom Versicherten an die Versicherungsgesellschaft überwiesen werden müssen. Kommt der Versicherte mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand, so hat die Versicherung die Möglichkeit, die Leistung des Versicherungsschutzes einzustellen oder den Versicherungsvertrag nach Setzen einer Nachfrist sogar ganz aufzukündigen. Das Fälligkeitsdatum für die Beiträge sollte somit vom Versicherten eingehalten werden.