Beginn Versicherungsschutz

Der Beginn des Versicherungsschutzes muss nicht identisch sein mit dem Beginn der Versicherung. Zu Beginn der Versicherung muss der erste Beitrag durch den Versicherungsnehmer geleistet werden. Der Beginn vom Versicherungsschutz kann jedoch auch auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden. Aus diesem Grund ist im Antrag auf Versicherung in vielen Verträgen von Beginn der Versicherung und dem Beginn des Versicherungsschutzes die Rede. Der Beginn vom Versicherungsschutz wird im Vertrag mit einem klaren Datum festgelegt. Bei vielen Personen- und Sachversicherungen kann der Beginn vom Versicherungsschutz auf ein in der Zukunft liegendes Datum gelegt werden. Dies geschieht bei der privaten Krankenversicherung sehr häufig, wenn noch eine Vorversicherung besteht, für die eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.