Beamtenkrankenkassenversicherung

Beamte sind zwar häufig in einer Art Angestelltenverhältnis beschäftigt, jedoch haben sie in diesem Sinne keinen Arbeitgeber sondern einen Dienstherren. Der Dienstherr zahlt kein Gehalt, sondern Sold. Aus diesem Grund erhalten Beamte keine Gehaltsabrechnung wie Angestellte. Ihre Krankheitskosten müssen sie selbst versichern und sich auch eigenständig um die Begleichung der Beiträge kümmern. Zusätzlich zu ihrem Sold erhalten sie von ihrem Dienstherren einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, der bei fünfzig bis achtzig Prozent des Beitrages liegt, der für die gesetzliche Krankenkasse aufgebracht werden würde und im Gesamtbeitrag in der Regel etwa 520 Euro beträgt. Für eine Beamtenkrankenkassenversicherung in einer Beamtenkrankenkasse, die zu den gesetzlichen Krankenkassen zählt, muss der Beamte einen Eigenanteil leisten, der sich in der Höhe des bewilligten Zuschusses bewegt. In der privaten Krankenversicherung wird dieser Zuschuss hingegeben als Basis genommen, um einen günstigen Beamtentarif anzubieten. Hier hat der Beamte nur noch einen geringfügigen Eigenanteil zu leisten. Die Beamtenkrankenkassenversicherung ist von daher in der Regel teurer als eine private Krankenversicherung.