Auszahlung Versicherungsleistungen

Zur Auszahlung von Versicherungsleistungen kommt es immer dann, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Im Fall einer Lebensversicherung betrifft dies immer den traurigen Umstand eines Todesfalls oder die Summe, die im Erlebensfall vertraglich vereinbart wurde zum Vertragsende. Voraussetzung hierfür ist dass es sich um eine Kapital bildende Lebensversicherung handelt. In der privaten Krankenversicherung bedeutet die Auszahlung von Versicherungsleistungen ebenfalls das Eintreten eines Versicherungsfalles. Wenn der Versicherungsnehmer krank wird und einen Arzt aufsuchen muss, erhält er vom Arzt eine Rechnung, die er begleichen muss. Diese Rechnung kann er bei seiner Versicherungsgesellschaft einreichen und erhält die Kosten zurück erstattet, sofern der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt bereits erreicht wurde. Die Auszahlung von Versicherungsleistungen erfolgt immer abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes pro Jahr. Der Selbstbehalt kann vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden und auch nachträglich noch im Rahmen einer Vertragsänderung geändert werden.