Anwartschaftversicherung

Wenn bestimmte Voraussetzungen bestehen, kann ein Versicherungsnehmer seine Krankenhaustagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung umwandeln lassen. Ebenso kann er die private Krankenversicherung in eine solche umwandeln lassen. Ein langer Aufenthalt im Ausland kann eine solche Umwandlung erforderlich machen, aber auch Arbeitslosigkeit. Auch bei Anspruch auf Heilfürsorge, wie es beispielsweise bei Wehrdienstleistenden der Fall ist, kann die Umwandlung in eine Anwartschaftversicherung erfolgen. Sinkt das Einkommen eines Angestellten, der sich vorher als Angestellter privat versichern konnte, so dass er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, kann die Umwandlung ebenso erfolgen. Bei Wiedereintritt in die private Krankenversicherung hat der Versicherte durch die Anwartschaftversicherung das Recht, einen neuen Vertrag zu den gleichen, alten Konditionen abzuschließen. Im Fall der Umwandlung in eine Anwartschaftversicherung bleiben die Altersrückstellungen erhalten und es fällt keine Gesundheitsprüfung bei Wiedereintritt an.