Antragsannahme

Der Vertrag zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem Versicherungsnehmer beinhaltet zwei Willenserklärungen. Der Antragsteller gibt mit dem Antrag auf Krankenversicherung seine einseitige Willenserklärung ab. Die Versicherungsgesellschaft stimmt dem Antrag entweder in Form einer schriftlichen Antragsannahme zu – oder sie lehnt ihn ab. Erst durch die Antragsannahme kommt der Vertrag zustande. Der Zeitpunkt der Antragsannahme ist der, zu dem der Versicherungsnehmer von der Annahme in Kenntnis gesetzt wird. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, die Übersendung der Versicherungspolice, die als Antragsannahme gilt oder die Annahmeerklärung, welche der Versicherungspolice vorausgehen kann. Rechtskräftig wird der geschlossene Vertrag auf Versicherung durch die Begleichung der ersten Versicherungsprämie durch den Versicherten.