Altersangabe

Auf dem Antrag zur Krankenversicherung wie auch auf sonstigen Anträgen befindet sich in einem der Formularfelder der Platz für die Altersangabe. Ohne Altersangabe kann der Antrag nicht bearbeitet werden, denn die PKV benötigt für die Zustimmung zum Vertrag die exakten Daten des Antragsstellers. Zum einen geht es darum dass der Antragsteller volljährig sein muss. Zum anderen errechnen sich die Beiträge für die private Krankenversicherung aus dem Alter und dem Geschlecht. Ohne Altersangabe ist somit keine korrekte Bearbeitung des Antrags und somit eine Einstufung in einen Tarif möglich. Die persönlichen Daten müssen sorgfältig angegeben werden. Wer hier als Antragsteller falsche Angaben macht riskiert die fristlose Kündigung des Versicherungsvertrags durch die private Krankenversicherung.