Allgemeinärztliche Behandlung

Die allgemeinärztliche Behandlung ist die Behandlung des Patienten durch einen Arzt für Allgemeinmedizin. Grundsätzlich sollte der Allgemeinmediziner als erster Ansprechpartner aufgesucht werden, wenn Beschwerden vorliegen. In der Regel ist es der Allgemeinmediziner, der die erste Diagnose stellt. Bei einer Reihe von Krankheiten kann der Allgemeinmediziner zumindest eine Verdachtsdiagnose stellen und den Patienten über die allgemeinärztliche Behandlung an einen Facharzt überweisen, der die Diagnose entweder bestätigt oder ausschließt. Gesetzlich Versicherte zahlen pro Quartal zehn Euro Praxisgebühr an den Allgemeinmediziner und erhalten eine Bescheinigung für die ordnungsgemäße Zahlung. Sollte der Besuch eines Facharztes notwendig werden, fällt die Praxisgebühr nicht nochmals an, sofern der Patient eine Überweisung vom Allgemeinmediziner vorlegen kann. Privatpatienten müssen die Praxisgebühr nicht zahlen, da die privaten Krankenkassen diese nicht erheben.