Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip nennt sich auch das Individualversicherungsprinzip. Individuell werden für den Versicherten auf Grund seines persönlichen Risikos, seiner Lebensumstände, dem Verlauf seines bisherigen Lebens und in der Krankenversicherung vor allem auf Grund seines Gesundheitszustandes, des Alters und des Berufs, Versicherungsbeiträge erhoben. Bei niedrigem Risiko für die Versicherungsgesellschaft können diese Beiträge sehr niedrig ausfallen, erscheint der Gesellschaft das Versicherungsrisiko eher hoch, so werden nach dem Äquivalenzprinzip eher höhere Beiträge erhoben. Das Gleichgewicht zwischen dem Beitrag und den möglichen Versicherungsleistungen seitens der Gesellschaft muss vorhanden sein. Das Äquivalenzprinzip gilt nur innerhalb der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass ein einheitlicher, prozentualer Anteil des Einkommens als Beitrag für die Krankenversicherung geleistet werden muss. Bei Besserverdienenden kann so unter Umständen ein hoher Beitrag fällig werden, schlecht verdienende Personen zahlen dafür nach dem Prinzip der Solidarität einen niedrigeren Beitrag.