Abteilungspflegesatz

Wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig wird, fallen Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus dem Krankenhaus-Pflegesatz für Unterbringung und Verpflegung, aus den medizinischen und pflegerischen Leistungen die durch Ärzte und Pflegepersonal erbracht werden müssen, aber auch aus den Kosten für Medikamente und spezielle Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen. Auf einigen, speziellen Abteilungen ist die Pflege der Patienten wesentlich aufwändiger als auf einer allgemeinen Station. Die Pflege auf der Intensivstation erfordert wesentlich mehr Personal und eine intensivere Pflege, Überwachung und ärztliche Versorgung. Aus diesem Grund gibt es einen allgemeinen Krankenhauspflegesatz für eine gewöhnliche Station, auf welcher nur Patienten untergebracht sind, die keine besondere Pflege benötigen und einen Abteilungspflegesatz für spezielle Stationen innerhalb der Klinik. In der Abrechnung mit der Krankenversicherung wird der entsprechende Pflegesatz in Rechnung gestellt.