Abrechnung Krankenhausentgelte

Die Abrechnung der Krankenhausentgelte erfolgt sofort nach der Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus. Die Kosten, die für einen Patienten während eines stationären Aufenthaltes in einer Klinik entstehen, setzen sich zusammen aus den Verpflegungs- und Unterbringungskosten, den medizinischen Leistungen, Medikamenten und sämtlicher Maßnahmen, die zur Genesung und Rehabilitation des Patienten unternommen werden. In größeren Krankenhäusern mit mehreren Fachabteilungen gilt meist ein Abteilungspflegesatz. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten in der Regel keinen Einblick in die Abrechnung der Krankenhausentgelte. Die Klinik sendet die Abrechnung direkt an die zuständige Krankenversicherung. Privat Versicherte können Einblick nehmen und erhalten häufig sogar die Rechnung direkt zur Weiterleitung an ihre Krankenversicherung. Privatversicherte sollten ihre Abrechnung über Krankenhausentgelte genau überprüfen, da Krankenhäuser bereits in einigen Fällen überhöhte Sätze in Rechnung gestellt haben. Insbesondere ist auf die Zeiten des stationären Aufenthaltes zu achten. Wer nur einen halben Tag in einem Krankenhaus verbracht hat, muss keinesfalls den vollen Pflegesatz für den Zeitraum von 24 Stunden zahlen.