Fragen und Antworten

Welche Unterschiede gibt es bei den Hilfsmitteln?

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie erhalten die vom Arzt verordneten Medikamente auf Kassenrezept. Beim Kauf in der Apotheke müssen Sie Zuzahlungen leisten, es sei denn, Sie sind als Sozial- oder Härtefall davon befreit. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße. Für kleine Packungen beträgt sie grundsätzlich 4,50 €, für mittlere 5,50 € und für große Packungen 6,50 €. Sie haben Anspruch auf alle medizinisch ärztlich verordneten Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik und Massagen. Es ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 % zu leisten. Für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie ist eine Zuzahlung von 20 % zu zahlen. Sie haben als Versicherter Anspruch auf die medizinisch erforderlichen, ärztlich verordneten Hilfsmittel, wie z. B. Körperersatzstücke, Seh- und Hörmittel, einschließlich notwendiger Änderungen, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung. Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen zu einem Brillengestell keinen Zuschuss. Kontaktlinsen bezahlt die Krankenkasse nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen, ansonsten übernimmt sie hier nur die Kosten, die Sie für eine entsprechende Brille zahlen müsste. Bei vielen Hilfsmitteln bestehen Festbeträge. Liegt der tatsächlich zu zahlende Preis über dem von der GKV festgesetzten Festbetrag, ist die Differenz von Ihnen selber zu zahlen. Die Gesamtsumme an Zuzahlungen für Arznei und Heilmittel sowie für Fahrtkosten ist auf maximal 2 % des Bruttoeinkommens begrenzt. Für Familienmitglieder werden Freibeträge angerechnet. Chronisch Kranke haben maximal 1 % ihres Einkommens an Zuzahlungen zu leisten.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für die von Ihrem Arzt verordneten Arznei- und Heilmittel werden von Ihrer Versicherung erstattet, sofern es sich um von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Mittel bzw. um Mittel der "Alternativmedizin" handelt, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben. Zum Versicherungsschutz gehören auch Heil und Hilfsmittel wie sie nach Art und Umfang im Tarif näher bestimmt werden. Erstattet werden in der Regel die gezahlten Preise. Die Tarife enthalten genaue Regelungen darüber bis zu welchen Höchstpreisen, z. B. die Kosten für Brillengestelle, übernommen werden.