Ratgeber

Wildschaden

Ein Wildschaden ist ein Schaden, der durch die Kollision mit einem Wildtier oder durch das Ausweichen vor einem Wildtier entstanden ist. An einem Großteil der Wildunfälle ist Rehwild beteiligt, daneben vor allem Hirsche und Wildschweine. Wildschäden gibt es vergleichsweise häufig: In Deutschland werden täglich über 700 Wildunfälle registriert. Hinzu kommen die Wildschäden, die nicht gemeldet werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Kosten für Wildunfälle auf über 653 Millionen Euro (in 2015).

Wildschaden der Versicherung melden

Bei einem Wildunfall ist zunächst die Unfallstelle abzusichern und die Polizei (und den zuständigen Jagdpächter) zu informieren. Anschließend sollten Fahrzeugführer den Kfz-Unfall-Schaden mit Hilfe von Fotos und einem Unfallbericht dokumentieren. Anschließend sollte der Unfall so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Häufig beauftragt diese einen Gutachter mit der Untersuchung des Unfallfahrzeugs. Deshalb sollten eventuell vorhandene Spuren des Unfalls nicht vorher beseitigt werden. Voraussetzung für die Zahlung des Schadens ist eine Anerkennung des Unfalls als Wildunfall. Diese muss durch den Förster oder Jagdpächter erfolgen und kann direkt am Unfallort ausgestellt werden. Dieser Nachweis ist - zusammen mit eventuell vorhandenen Fotos des Schadens - der Versicherung vorzulegen.

Teilkasko-Schutz bei Wildschaden

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden von Dritten übernimmt, ist sie für Wildschäden am eigenen Fahrzeug nicht zuständig. Die Regulierung von Wildschäden übernimmt stattdessen die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Während die Vollkaskoversicherung den Schaden aller Wildunfälle zahlt, macht manche Teilkasko die Kostenübernahme von der Art des Wildtiers abhängig, mit der das Fahrzeug kollidiert ist.

Wildschadenersatz - Wer zahlt?

Jagdpächter oder Förster haften nicht für Schäden, die bei Wildunfällen entstehen. Wer den Wildschaden bezahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen der Teilkaskoversicherung ab. Manche Policen übernehmen nur Schäden, die durch Haarwild verursacht wurden. Dies sind laut Bundesjagdgesetz Rot- und Schwarzwild, Wildschweine, Füchse, Hasen und Wildkaninchen und Marder. Auch Murmeltiere, Elche und Luchse, sogar Fischotter und Seehunde gehören in diese Kategorie. Andere Kfz-Policen beschränken ihre Leistungen bei Wildunfällen nicht auf Haarwild, sondern sichern Kollisionen mit Tieren aller Art ab.

Erste Voraussetzung für die Zahlung des Schadens ist eine Anerkennung des Unfalls als Wildunfall. Diese muss durch den Förster oder Jagdpächter erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist - zusammen mit eventuell vorhandenen Fotos des Schadens - der Versicherung vorzulegen. Auch wenn die Teilkasko den Wildschaden übernimmt, ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. Die Regulierung des Schadens wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.

Auto­versicherung
Testsieger und mehr als 500 Tarifkombinationen im Vergleich