Unfallbericht

Nach einem Unfall ist die Polizei verpflichtet, einen Unfallbericht zu schreiben. Diese Aufgabe wird mitunter auch von Sachverständigten übernommen. Im Unfallbericht wird der Verlauf des Unfalls sehr detailliert dargestellt. Die Grundlage für die Darstellung bilden Ermittlungen und Spurensicherungen der Polizei vor Ort sowie Aussagen der Unfallbeteiligten und Zeugen, die das Geschehen gesehen haben und beurteilen können. Der Unfallbericht wird zu den Ermittlungsakten gelegt. Kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, können die Beteiligten Einsicht in den Unfallbericht nehmen.

Viele Unfälle haben Ansprüche von Geschädigten zur Folge, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden. Wenn der Unfallverursacher eine Vollkaskoversicherung im Vergleich abgeschlossen hat, kann er seinen eigenen Schaden geltend machen. Bevor die Versicherungen zur Zahlung verpflichtet sind, informieren sie sich über den Hergang des Unfalls. Sie sind natürlich an der Schuldfrage interessiert. Aus diesem Grund kann die Versicherung Einsicht in den Unfallbericht nehmen und die Leistungen entsprechend des Unfallhergangs regulieren.

Unfallbeteiligte bekommen nur über einen Rechtsanwalt Einsicht in den Unfallbericht. Schwere Unfälle ziehen häufig eine Verurteilung nach sich. Im Zivilprozess wird über Schmerzensgeld und weitere Entschädigungen verhandelt. Bei diesen Prozessen ist der Unfallbericht eine wichtige Grundlage, nach der Schuldfragen entschieden und Ansprüche reguliert werden können.

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