Ratgeber

Grüne Umweltplakette

Die grüne Umweltplakette ist derzeit die bestmögliche Feinstaubplakette, die erworben werden kann. Fast alle Umweltzonen in Deutschland sind auf die grüne Umweltplakette ausgerichtet. Diese ermöglicht ein uneingeschränktes Fahren nicht nur innerhalb einer bestimmten Zone, sondern in sämtlichen Umweltzonen Deutschlands. Dies schließt auch die Zonen für die gelbe Umweltplakette ein. Sie kennzeichnet die schadstoffärmsten Fahrzeuge mit den niedrigsten Emissionen und die, die innerhalb der entsprechend gesetzlich festgelegten Grenzwerte liegen.

Dies hat zum Ziel, dass die Luftverschmutzung abnimmt und es mehr saubere und damit gesündere Innenstädte gibt. Je umweltfreundlicher die Schadstoffklasse eines Kraftfahrzeuges ist, desto vorteilhafter ist es für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Steuer. Der Besitz der grünen Plakette am Auto hat jedoch keinen Einfluss auf die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer oder Einkommenssteuer.

Für welche Fahrzeuge ist die grüne Plakette gültig?

Besitzer einer grünen Feinstaubplakette werden Fahrzeughalter mit Fahrzeugen, die einer bestimmten Schadstoffklasse angehören. Die Grüne Umweltplakette bekommen Fahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 3 plus Partikelfilter, Euro 4, Euro 5 oder Euro 6 zuzuordnen sind. Dies umfasst die Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen 4 bis 6, da die blaue Umweltplakette (Euro 6) noch nicht eingeführt ist. Im Allgemeinen handelt es sich um Fahrzeuge mit einem innovativen Dieselmotor, Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter, Fahrzeuge mit Benzinmotor (Ottomotor) samt einem geregelten Katalysator (G-Kat) sowie Fahrzeuge mit Erdgasantrieb, Flüssiggasantrieb oder Ethanolantrieb. Die Emissionsschlüsselnummern für die grüne Umweltplakette sind:

  • für Benzinmotoren: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75 und 77
  • für neuere Dieselmotoren: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70 und 73-75
  • für nachgerüstete Dieselmotoren mit Partikelfilter PM1: 49-52 und 27
  • für nachgerüstete Dieselmotoren mit Partikelfilter PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48 und 67-70
  • für nachgerüstete Dieselmotoren mit Partikelfilter PM3: 32, 33, 38, 39, 43 und 53-66

Fahrzeuge der roten oder gelben Abgasnorm können unter Umständen z. B. mit einem entsprechenden Rußpartikelfilter nachgerüstet oder umgerüstet werden, sodass sie auf eine bestimmte Partikelminderungsstufe (PM) sowie einer besseren Schadstoffklasse zugeordnet werden können und somit die grüne Umweltkarte erhalten.

Auch Kraftfahrzeuge, die von keinem Verbrennungsmotor angetrieben werden, benötigen eine gültige Plakette in einer Umweltzone. Der Grund dafür ist eine bessere Übersichtlichkeit und eine Arbeitserleichterung für die Kontrolleure. So ist die grüne Plakette auch für reine Elektroautos mit Elektromotor und Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoffautos) gültig, die keiner dieser Abgasnormen angehören, da sie keine Abgase abgeben. Sie zählen zu den umweltfreundlichsten Fahrzeugen. Für die grüne Umweltplakette gibt es hinsichtlich ihrer zeitlichen Gültigkeit keine Ablauffrist. Die Abgasnormen werden allerdings zunehmend strenger. Mit der geplanten Einführung der blauen Umweltplakette können auch die Umweltzonen neu definiert werden.

Wo kann ich die grüne Umweltplakette kaufen?

Die grüne Umweltplakette kann bei der zuständigen Zulassungsstelle oder auch bei den technischen Überwachungsorganisationen, wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ gekauft werden. Des Weiteren können die grünen Plaketten auch über Kfz-Werkstätten oder die Tankstellen mit einer Autowerkstatt erworben werden, die für Durchführung der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung berechtigt sind. Immer mehr Zulassungsbehörden bieten die Bestellung der grünen Umweltplakette auch online auf ihrer Internetseite an.

Strafe bei fehlender grüner Feinstaubplakette

Das Fahren oder auch nur das Parken eines Fahrzeugs ohne eine sichtbare gültige grüne Umweltplakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in einer Umweltzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro bestraft.

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