Straßen­ver­kehrs­ordnung

In der Straßenverkehrsordnung kurz StVO sind die Regelungen für das Verhalten von Verkehrsteilnehmern festgehalten. Die StVO gilt für ganz Deutschland sowohl für deutsche als auch ausländische Fahrzeuge. Die Regeln, die in der Straßenverkehrsordnung festgelegt wurden, müssen von jedem Verkehrsteilnehmer eingehalten werden. In der StVO gibt es aktuell 53 Paragrafen und vier Anlagen. Gegliedert ist die Straßenverkehrsordnung in drei Teile:

  • A. eines der elementarsten Gebote, welche die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Weiterhin wird im ersten Teil klar definiert, wie sich der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten hat.
  • B. kennzeichnet den zweiten Teil der StVO. Hier werden klare Definitionen von Verkehrseinrichtungen vorgenommen. Die Erklärung von Verkehrszeichen oder Parkuhren sind elementare Bestandteile des zweiten Teils der Straßenverkehrsordnung.
  • C. im dritten Teil der Straßenverkehrsordnung befindet sich der Bußgeldkatalog sowie die Vorschriften dazu.

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, wobei Ausnahmen gemacht werden können. Polizei sowie Rettungsdienste im Einsatz unterliegen nicht komplett den vorgeschriebenen Regelungen, so dass Tempolimit oder das Überfahren einer roten Ampel nicht zur Anzeige gebracht werden. Bei vorsätzlich begangenen Verkehrsdelikten können die Autoversicherungen die Leistungen zur Regulierung von Unfallschäden verweigern.

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