Vor­schäden

Mit dem Begriff Vorschaden wird ein bereits reparierter Schaden an einem Fahrzeug beschrieben. Kommt es zu einer Schadensanzeige, ist der Vorschaden außerdem der Versicherung zu melden. Handelt es sich um einen Schaden, der noch nicht repariert wurde, wird von einem Altschaden gesprochen. Unfälle, Gewalteinwirkungen oder eine Korrosion von Fahrzeugteilen können Schäden am Fahrzeug verursachen. Sind diese Schäden im Fall einer Neuanzeige von Schäden bereits repariert, handelt es sich um Vorschäden. Im Falle eines Schadens und dessen Reparatur muss eine schriftlich detaillierte Dokumentation erfolgen. Im Idealfall wird die Schadensbeseitigung mit einem Lichtbild ergänzt.

Vorschäden wirken sich negativ auf den Verkaufspreis von einem Fahrzeug aus, da bereits Reparaturen nötig waren, um das Fahrzeug in Betrieb zu halten. Tritt ein erneuter Schadensfall auf, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle Vorschäden zu melden. Kommt er dem nicht nach, erlischt im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz. Besonders bei einem Kfz-Versicherungswechsel ist das Melden der Vorschäden unerlässlich. Andernfalls kann das Verschweigen von Vorschäden als Verstoß gegen die vorgeschriebene Aufklärungspflicht angesehen werden.

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