Total­schaden

Ein Totalschaden beschreibt einen Zustand des Fahrzeugs, der besagt, dass das Fahrzeug nie wieder in Betrieb genommen werden kann. Unterschieden wird zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der technische Totalschaden beschreibt ein Fahrzeug, dessen Reparatur ausgeschlossen ist oder der Aufwand zu groß für den Nutzen erscheint. Wird ein wirtschaftlicher Totalschaden beurteilt, beschreibt dies einen Zustand, wobei die Kosten für die Reparatur die Neubeschaffung des Fahrzeugs übersteigen. Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu berechnen, werden Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt. Übersteigen die Reparaturkosten den Differenzbetrag, ist das Fahrzeug als ein wirtschaftlicher Totalschaden anzusehen. Üblich stellt ein Gutachter fest, ob es sich um einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Der Totalschaden ist mit der Kraftfahrzeugversicherung abgedeckt. Um Ansprüche geltend zu machen, ist der Totalschaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Der Geschädigte erhält in der Regel den Wiederbeschaffungswert eines ebenbürtigen Fahrzeugs von der Versicherung. Der Restwert wird dabei angezogen. Theoretische Reparaturkosten werden nicht ausgeglichen. In besonderen Fällen kann es zu einer Zahlung von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes kommen. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug wieder zu 100 Prozent repariert werden kann.

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