Bei der Beitragsberechnung, die dem Abschluss einer Kfz-Versicherung zugrunde liegt, werden die Kunden in verschiedene Tarifgruppen eingeteilt. Für die meisten Kunden, die einen PKW, ein Motorrad oder einen Anhänger versichern möchten, gilt die Tarifgruppe R. Dabei handelt es sich um so genannte reguläre Kunden, die dem Standardtarif zugeordnet werden. Sie zahlen die volle Versicherungsprämie unter Berücksichtigung ihres persönlichen Schadenfreiheitsrabatts.
In der Berechnung des Kfz-Beitrages gibt es weitere Tarifgruppen, die nur von speziellen Personengruppen genutzt werden können. Besonders bekannt sind die Tarifgruppen A und B. Beide richten sich an bestimmte Berufsgruppen, die von günstigeren Tarifen profitieren können. Für den Abschluss des Tarifs ist ein Nachweis erforderlich, der bei der Antragstellung erbracht wird. Während der Vertragslaufzeit hat der Versicherte eine so genannte Bringpflicht. Er verpflichtet sich, Veränderungen in seinem Status der Versicherung unaufgefordert zu melden. Bei einem Berufswechsel geht der Status verloren und es erfolgt die Einstufung in einen anderen Tarif.
In der Tarifgruppe A werden Landwirte und deren Ehepartner versichert. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner nicht anderweitig beschäftigt sind. Der Anspruch bleibt auch nach der Pensionierung bestehen. Ebenso behält der hinterbliebene Ehepartner nach dem Tod des Anspruchsberechtigten den günstigen Tarif. Die Tarifgruppe B richtet sich an Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Die Vorschriften gelten analog auch für Ehepartner, Lebenspartner und Hinterbliebene.