Schaden­meldung

Die Schadenmeldung bezeichnet die Übermittlung eines Schadens durch den Kfz-Versicherungsnehmer an den Versicherer. Ist der Versicherungsnehmer Verursacher eines durch ihn entstandenen Schadens, so ist er zur Meldung des Schadens an seine Versicherung verpflichtet. Schäden können regulär sowohl online, über die Webseiten der Versicherer, als auch telefonisch über eine kostenlose Hotline gemeldet werden. Sofern sich ein Versicherungsbüro in örtlicher Nähe befindet, können Versicherungsnehmer den Schaden auch direkt in der Filiale bzw. über ihren Versicherungsbetreuer melden. Folgende Angaben sind für die Schadenmeldung notwendig:

  • Versicherungsgegenstand (z. B. Kfz oder Motorrad)
  • persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer
  • Versicherungsscheinnummer des Versicherten
  • Informationen zur Schadenentstehung, wie, wo und wann ist der Schaden entstanden (Unfallhergang)
  • Angaben zur Art und ggf. Umfang des Schadens sowie zum Geschädigten
  • Angaben zum eigenen und ggf. zum gegnerischen Fahrzeug inkl. Möglicher Vorschäden
  • Hinweise zur Schadenaufnahme durch die Polizei

Die Meldung des Schadens sollte zeitnah und nach Möglichkeit direkt nach der Kenntnisnahme des Schadens erfolgen. Die meisten Kfz-Versicherer stellen über das Internet Formulare zur Schadenmeldung zur Verfügung. Dieses ist bei Nutzung wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollte der Versicherungsnehmer bewusst und vorsätzlich falsche Angaben in der Schadenmeldung anführen, kann die Versicherung die Schadenregulierung verweigern. Das gilt ebenso für den Fall eines vorsätzlich verursachten Schadens.

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