Ortskennzeichen

Jedes Fahrzeug, das zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen werden soll, benötigt ein Ortskennzeichen. Ausgenommen sind nur wenige motorisierte Fahrzeuge. Zu diesen gehören einige Kleinkrafträder sowie Autos mit einer sehr geringen Leistung, die ohne Führerschein gefahren werden können und von Menschen mit einem Handicap oder von Senioren gern genutzt werden.

Das Ortskennzeichen wird im Allgemeinen als Nummernschild bezeichnet. In Deutschland kann dem Nummernschild der Wohnort des Fahrzeughalters entnommen werden. Die ersten drei Buchstaben weisen auf die Stadt oder auf den Landkreis hin. Insgesamt besteht das Ortskennzeichen aus drei Teilen. Neben der ersten Buchstabengruppe gibt es eine zweite Buchstaben- sowie eine Ziffernkombination. Die zweite Buchstabenkombination kann frei gewählt werden. Die Zifferngruppe darf ein- bis vierstellig sein.

Viele Fahrzeughalter nutzen die freie Auswahl für persönliche Kombinationen, hinter denen sich Alter, Geburtsdatum oder ein Name verbirgt. Die für die Stadt oder den Landkreis zuständige Behörde legt fest, wie viele Ziffern kombiniert werden dürfen. In dicht besiedelten Regionen werden vier Zahlen benötigt, während einwohnerschwache Städte und Landkreise nur eine Kombination aus drei Ziffern erlauben. Das Ortskennzeichen wird verpflichtend vorn und hinten am Fahrzeug angebracht und beleuchtet. Motorräder und Anhänger haben nur ein Ortskennzeichen. In der Mitte des Kennzeichens sind Plaketten für den TÜV und den zugeordneten Landkreis angebracht.

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