Insassenversicherung

Wer eine Insassenversicherung abschließt, versichert neben dem Führer des Fahrzeugs auch die Mitfahrer gegen Schäden ab, die durch einen Verkehrsunfall entstehen können. Der Versicherungsnehmer kann dabei aus unterschiedlichen Optionen wählen: Er kann eine Pauschale vereinbaren, bei dem jeder der Insassen des Fahrzeuges mit einem vorher festgelegten Betrag versichert ist, er kann aber auch eine feste Personenzahl versichern. Soll ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs sein, muss der Halter vor der Zulassung nachweisen, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Von dieser Regelung sind nur sehr wenige Fahrzeuge ausgenommen. Die Höhe der Versicherungssumme ist gesetzlich geregelt: Die Haftpflichtversicherung regelt sämtliche Schäden, die einem anderen Verkehrsteilnehmer durch Fahrlässigkeit entstehen. Das betrifft die Schäden am Fahrzeug, aber auch Personenschäden.

Eine Insassenunfallversicherung erweitert die Haftpflichtversicherung und bietet gewissermaßen einen doppelten Schutz. Das ist auch der Grund, warum die Stiftung Warentest die Insassenversicherung als unnötig bezeichnet. Sinnvoll ist eine Insassenversicherung, wenn ein Fußgänger ohne eigene private Haftpflichtversicherung einen Schaden verursacht. In diesem Fall müssten die Kosten selbst getragen werden. Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und kann nicht ermittelt werden, hilft die Insassenversicherung. Allerdings hilft in einem solchen Fall auch die Verkehrsopferhilfe. Passiert der Unfall im Ausland, sind die Deckungssummen der gegnerischen Versicherungen oft niedriger. In diesem Fall würde eine Insassenversicherung den Ausgleich übernehmen. Hat der Fahrer des Fahrzeugs den Unfall selbst verursacht, zahlt die Insassenversicherung, wenn Schäden bei den Insassen zurückbleiben.

Jetzt Kfz-Vergleich auf GELD.de nutzen!

Auto­versicherung
Testsieger und mehr als 500 Tarifkombinationen im Vergleich