Glasbruch

Ein Glasbruch an den Scheiben des Fahrzeugs kann verschiedene Ursachen haben. Bei schweren Unfällen führt die Beschädigung des Fahrzeugs oftmals zu einem Reißen der Scheiben. Aber auch Wildunfälle und Unfälle mit einem Personenschaden führen schnell zu einem Glasbruch. Sehr ärgerlich ist der Steinschlag. Fallen Steine, aber auch Früchte von Kastanienbäumen oder Eicheln bei schneller Fahrt auf die Scheibe, kann dies zu einem Bruch oder Riss führen. Oftmals ist die Beschädigung sehr klein und kaum sichtbar. Dennoch kann der Glasbruch zu einer Gefahr für die Insassen werden. Dies ist beispielsweise bei einem weiteren Steinschlag der Fall. Mitunter halten die Scheiben aber auch einer schnellen Autobahnfahrt nicht mehr stand und es kommt urplötzlich zum Bruch. Aufgrund der hohen Gefahr, die sich in der Folge eines Steinschlags ergeben kann, dürfen TÜV und Dekra bei der Hauptuntersuchung die Plakette versagen und eine Reparatur des Glasbruchs verlangen.

Fahrzeughalter, die neben der Haftpflicht eine günstige Teilkasko abgeschlossen haben, können der Versicherung die Reparatur des Steinschlags in Rechnung stellen. Das Besondere an dieser Versicherungsleistung ist, dass eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bei einem Steinschlag nicht abgezogen wird. Ist keine lokale Reparatur des Glasbruchs möglich, zahlt die Versicherung auch eine neue Scheibe ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.

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