Fragen und Antworten

Wie läuft die Ersteinstufung von Zweitwagen ab?

Lassen Sie erstmals einen Zweitwagen zu, gibt es folgende Möglichkeiten:

Auf den ersten Blick scheint die „Partnerregelung“ am günstigen, denn hierbei bekommt der Zweitwagen im besten Fall den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Allerdings werden bei der Partnerregelung die sonst üblichen Nachlässe (z. B. für Garage, Fahrleistung) nicht gewährt. Daher kann diese Einstufung oftmals teuer werden als eine normale Zweitwagen-Einstufung. Außerdem muss der Erstwagen meist auch bei diesem Versicherer versichert werden und nur die Ehepartner als berechtigte Fahrer gelten, aber nicht die volljährigen Kinder.

Die normale Zweitwagen-Einstufung gibt es bereits mit SF 1 / 2 (Haftpflicht 115 %, Vollkasko 115 %) – die besondere Zweitwagen-Einstufung mit SF 3 (Haftpflicht 70 %, Vollkasko 75 %).

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