Ratgeber

Hundehaftpflicht und Hundegesetz im Saarland

Die Vorschriften für die Hundehaltung im Saarland sind im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr locker. Das Halten von Hunden generell ist nicht explizit geregelt. Eine Ausnahme bilden gefährliche Hunde beziehungsweise Kampfhunde. Für diese Vierbeiner gibt es eine Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Hundeversicherungspflicht im Saarland

Eine generelle Hundehaftplicht im Saarland existiert nicht, wenngleich diese Versicherung beim Vergleich der niedrigen Kosten und der dennoch hohen Schäden, die auch ein kleiner Hund anrichten kann, durchaus anzuraten ist. Eine Ausnahme im Hinblick auf die Haftpflicht macht die Hundeverordnung der Polizei: Für gelistete Kampfhunde und als gefährlich auffällig gewordene Hunde besteht die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.

Pflichten für alle Hundehalter

Abseits der landesweiten Regelungen, die speziell für die Kampfhunde gelten, liegt die Entscheidung zu Vorschriften für Hundehalter im Saarland bei den einzelnen Kommunen. Zum Beispiel kann es Vorschrift sein, seinen Hund auf einem öffentlichen Kur- oder Freizeitgelände oder auf dem Kinderspielplatz an der Leine zu lassen. Dennoch wird die Hundehaltung im Saarland kaum eingeschränkt. Einzige Vorschrift, die für alle Hundehalter im Saarland bindend ist, ist die Zahlung der Hundesteuer.

Gefährliche Hunde und "Kampfhunde"

Folgende Hunderassen (Listenhunde) fallen unter die Hundeverordnung für gefährliche Hunde:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Weiterhin werden als gefährlich eingestuft:

  • Hunde, die schon als bissig und angriffslustig aufgefallen sind
  • Hunde, die speziell auf ein aggressives Verhalten hin gezüchtet wurden
  • Kreuzungen der Kampfhunde-Rassen untereinander
  • Kreuzungen von Kampfhunden / Listenhunden mit anderen Hunderassen

Welche Vorschriften für den einzelnen Hund erlassen werden, ist nicht immer gleich. Unter Umständen hängen spezielle Regelungen der saarländischen Hundeverordnung auch davon ab, ob ein Hund einen Wesenstest auf Gutmütigkeit bestanden hat.

In der Regel erfordert die Erlaubnis der zuständigen Behörde für das Halten eines Kampfhundes jedoch bestimmte Voraussetzungen, die vom Hundehalter zu erfüllen sind. Dieser muss mindestens 18 Jahre alt sein und die geistige Reife sowie körperliche Kraft für den Umgang mit einem als gefährlich kategorisierten Hund besitzen. Zudem ist es erforderlich, dass die betreffende Person den sogenannten Sachkundenachweis für gefährliche Hunde besitzt. Zwingend vorgeschrieben ist zudem der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Im Saarland ist die Zucht von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen untersagt. Gefährliche Hunde müssen außerhalb der Wohnung beziehungsweise des Grundstücks einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Am Gartenzaun ist ein Warnschild Pflicht und der Hund muss zudem einen Mikrochip tragen.

Wichtig

Wer seinen Hund an einen neuen Besitzer gibt, muss dies zwingend der zuständigen Behörde melden und Name und Adresse dieser Person angeben!

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Vorschriften

Auch wenn die Vorschriften rund um die Hundehaltung im Saarland nicht allzu streng sind, muss ihre Einhaltung vor allem aus zwei Gründen dringend angeraten werden. Zum einen bekommen Hundehalter fast immer eine Mitschuld an Schadensereignissen, wenn der Hund nicht einen Maulkorb getragen beziehungsweise an der Leine geführt wurde, obwohl es in diesem Fall vorgeschrieben war. Zum anderen kann der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht im Saarland wie in anderen Bundesländern auch bei Fahrlässigkeit ganz oder teilweise erlöschen.

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist bei Kampfhunden vorgeschrieben, aber auch bei anderen Hunden grundsätzlich anzuraten. Auch ein kleines Schoßhündchen kann im schlimmsten Fall einen großen Schaden verursachen. Wertvolle Hilfestellung bei der Suche nach der individuell am besten geeigneten Hundehaftpflichtversicherung bieten unabhängige Vergleichsrechner. Auf GELD.de sind verschiedene Produkte der Hundehaftpflicht im Vergleich dargestellt und mit wenigen Mausklicks nach den eigenen Bedürfnissen zu filtern.

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