Ratgeber

Hundehaftpflicht und Hundegesetz in NRW

Wie in anderen deutschen Bundesländern müssen auch Hundehalter in NRW bestimmte Vorschriften bei der Haltung Ihres vierbeinigen Lieblings befolgen. Für Nordrhein-Westfalen gilt dabei das Landeshundegesetz NRW (LHundG). Die wichtigsten Punkte betreffen die Pflicht zur Hundehaftpflicht, allgemeine Haltungsregeln wie die Leinenpflicht und "Kampfhunde".

Hundeversicherungspflicht in Nordrhein-Westfalen

Die Hundehaftpflicht-Versicherung in NRW ist ausschließlich für große Hunde ab 20 kg oder einer Widerristhöhe von 40 cm gesetzliche Vorschrift. Dennoch empfehlen Experten für jeden Hund den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Denn auch kleine Hunde können Verursacher mehr oder weniger schwerer Unfälle sein. Jogger können über den Hund stolpern oder der Hund springt ein Kind oder einen älteren Menschen an, die daraufhin stürzen und sich schwer verletzen. Oder ein Radfahrer stürzt wegen des Hundes. Das alles sind Fälle, in denen der Hundehalter für den entstandenen Schaden einschließlich der Folgekosten haftet. Dabei handelt es sich oft um beträchtliche Summen, die sich bis zur existenziellen Bedrohung entwickeln. Eine ausreichend hohe Hundehaftpflichtversicherung in NRW schützt davor zuverlässig.

Leinenpflicht, Maulkorbzwang und weitere Pflichten

Welchen Pflichten ein Hundehalter in Nordrhein-Westfalen tatsächlich nachkommen muss, hängt von der Größe eines Hundes ab. Gelten bei kleinen Hunden nur die allgemeinen Pflichten, müssen Halter von großen Hunden zusätzliche Anforderungen erfüllen. In erster Linie müssen alle Hunde so geführt und beaufsichtigt werden, dass sie in keiner Situation zur Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen und anderen Tieren werden.

Leinenpflicht gilt:

  • in allen innerörtlichen Bereichen wie Fußgängerzonen, Straßen und Plätzen
  • in eingezäunten Park-, Garten- und Grünanlagen
  • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen
  • in Wäldern und Wiesen während der Brut- und Setzzeit

Für große Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20 kg oder einer Widerristhöhe ab 40 cm gelten folgende spezielle Regelungen:

  • Meldung bei der Behörde im Rahmen der Anmeldung zur Hundesteuer
  • Sachkundenachweis ist erforderlich
  • Bei Zweifel an der Zuverlässigkeit kann die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis einfordern
  • Hundehaftpflicht ist in NRW auch für diese Hunde Pflicht
  • Kennzeichnung mit einem fälschungssicheren Mikrochip

Eine allgemeine Maulkorbpflicht ist in Nordrhein-Westfalen nicht gesetzlich geregelt. Nur in öffentlichen Beförderungsmitteln wie dem Nahverkehr besteht die Pflicht, zumindest einen Maulkorb mitzuführen.

Gefährliche Hunde und "Kampfhunde"

Wie viele andere Bundesländer in Deutschland gibt es auch in NRW eine Liste spezieller Rassen, sogenannte Listenhunde oder Kampfhunde, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Dazu zählen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Ebenfalls als gefährlich gelten alle Kreuzungen dieser Rassen. Unabhängig davon, ob die Verpaarung innerhalb der genannten Rassen oder mit anderen nicht auf der Liste angeführten Rassen erfolgt. Ist ein Elternteil nicht bekannt, zeigt der Hund jedoch phänotypische Merkmale einer dieser Rassen, gilt er ebenfalls als Listenhund. Zeitgleich gibt es die Einstufung als gefährlicher Hund im Einzelfall, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • auf Aggressivität ausgerichtete Zucht oder Ausbildung
  • Ausbildung zum Nachteil des Menschen wie Zivilschärfe oder Schutzhund
  • wenn ein Hund einen Menschen gebissen oder ihn in drohender Weise angesprungen hat
  • Hunde, die einen anderen Hund ohne Angriff beißen oder dessen Unterwerfungsgestik ignorieren und beißen
  • unkontrolliert jagende Hunde, die andere Tiere hetzen, beißen und töten

 

Vorschriften für Kampfhunde und Halter

Hundehalter, die einen als gefährlich definierten Hund führen, benötigen eine gesonderte Erlaubnis der Behörde. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Sachkunde sowie Zuverlässigkeit und die körperlichen Voraussetzungen verfügen, den Hund sicher zu führen. Eine verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine Hundehaftpflichtversicherung sind in NRW für diese Hunde ebenfalls Voraussetzung.

Gilt ein Hund aufgrund seines individuellen Verhaltens oder seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich, besteht absolute Leinen- sowie Maulkorbpflicht. Nur in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen ist die Leinenpflicht aufgehoben. Eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erfolgt durch einen positiv absolvierten Wesenstest.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Vorschriften

Das Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen bestraft das Hetzen eines Hundes auf Menschen oder Tiere und die Zucht von Hunden mit erhöhtem Aggressionspotenzial mit Freiheitsstrafen und dem Einzug des Tieres. Verhalten, das den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben widerspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld belegt. Da ein Teil der im NRW-Hundegesetz verankerten Vorgaben auch einen Bestandteil der Hundehaftpflichtversicherung in NRW darstellt, kann eine Missachtung den Verlust der Schadensregulierung nach sich ziehen. Wobei grundsätzlich gilt: Hundehalter müssen alles Zumutbare unternehmen, um einen Schaden bereits im Vorfeld abzuwenden oder ihn zu minimieren.

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