Elementarschäden

Als Elementarschaden werden alle Schäden bezeichnet, deren Ursache eine Naturgewalt ist. In der Hausratversicherung können diese Schäden nur eingeschränkt abgedeckt werden. Zu den Elementarschäden zählen:

  • Schäden durch Hagel
  • Zerstörungen durch Schneedruck oder Lawinen
  • Erdbeben, Erdrutsche und Erdfall
  • Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen
  • Blitzschlag

In zahlreichen Hausratversicherungen findet sich mittlerweile ein Schutz gegen Schäden, die durch Sturm oder Hagel verursacht werden. Weitere Elementarschäden können in die Hausratversicherung aufgenommen werden, hierzu zählen beispielsweise Erdbeben. Bei Elementarschäden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, besteht zumeist keine Möglichkeit, diese in der Hausratversicherung zu verankern. Hier ist ein Schutz nur über eine zumeist erheblich teurere Elementarversicherung möglich. Dabei handelt es sich meist um Schadensarten, die nicht nur einen Haushalt, sondern zahlreiche Geschädigte betreffen. Wird beispielsweise bei einer Überschwemmung eine komplette Ortschaft zerstört, kann die Regulierung der Schadenssumme einen deutlichen oder existenzbedrohenden Verlust für eine Versicherung bedeuten.

Auch wenn es sich nicht ursächlich um eine Naturgewalt handelt, werden auch Schäden durch Stromspannung mittlerweile zu den Elementarschäden gezählt. Hier bieten die meisten Hausratversicherungen einen entsprechenden Schutz. Voraussetzung ist eine fachgerechte und sichere Installation der vorhandenen elektrischen Anlagen.

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