Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, auch Gebäudehaftpflichtversicherung genannt, ist wichtig für Immobilieneigentümer. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich brauchen alle Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung und Besitzer eines unbebauten Grundstücks eine solche Gebäudehaftpflichtversicherung. Für Selbstnutzer ist diese Versicherung nicht notwendig. Nutzen Sie Ihre Immobilie ausschließlich selbst, reicht Ihnen eine solide private Haftpflichtversicherung.

Was macht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Police aus?

Immobilienbesitzer sichern sich mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen Dritter ab, die auf dem Grundstück bzw. Haus zu Schaden gekommen sind. Die Versicherung greift also dann, wenn es durch einen unsicheren Zustand des Hauses bzw. Grundstücks zu Unfällen zu ersatzpflichtigen Schäden gekommen ist. Hierzu gehören beispielsweise lose Dachziegel, vereiste Gehwege, marode Wasserleitungen, unzureichende Beleuchtung und unsichere Stromleitungen. Diese Risiken sind bei Eigenheimbesitzern bereits durch eine Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Der Versicherer prüft zunächst ob der Versicherte seiner Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht nachgekommen ist, also ob ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Abwehr der Schadenersatzanforderung. Das wird passiver Rechtsschutz genannt.

Wer unterliegt der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht?

Der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht unterliegt immer der Hausbesitzer bzw. Vermieter eines Hauses oder unbebauten Grundstücks. Die Haftbarkeit bei einer Pflichtverletzung kann nicht übertragen werden. Dem Mieter kann zwar die Sicherungspflicht (Schnee und nasses Laub räumen, Salz streuen) als Aufgabe übertragen werden, die Haftung aus dieser Verkehrssicherungspflicht allerdings nicht. Wenn z. B. die Streuung der Gehwege bei Winterglätte laut Mietvertrag Aufgabe der Mieter sein sollte, haftet dennoch der Vermieter im Schadensfall.

Worauf muss ich bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung achten?

Bei Ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung sollten Sie möglichst eine hohe Deckungssumme für ersatzpflichtige Schäden vereinbaren, denn die gesetzliche Haftungssumme ist unbegrenzt. Die Beiträge der zahlreichen Anbieter sind sehr unterschiedlich, deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Sie sollten nur Jahresverträge (jährlich Zahlung des Versicherungsbeitrags) abschließen, damit Sie möglichst oft zu einem günstigeren Versicherer wechseln können. Denn oftmals wird ein Ratenzuschlag auf die monatlichen, vierteljährigen und halbjährigen Raten berechnet. Die Beiträge werden auf der Grundlage der Bruttojahresmiete für alle Räume und Garagen mit sämtlichen Nebenkosten berechnet.

Folgende Punkte sind also relevant:

  • Versicherungssumme
  • jährliche Beitragszahlung
  • Beitragsberechnung nach Mieteinnahmen

Was ist im Schadensfall zu tun?

Ist es zu einem Schadensfall auf oder an Ihrem Grundstück bzw. Ihrer Immobilie gekommen, sollten Sie ihn in jedem Fall innerhalb einer Woche Ihrem Versicherer schriftlich melden. Die Schadensgründe müssen wahrheitsgetreu und so detailliert wie möglich wiedergegeben werden. Sie als Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. ihn zu verhindern. Ohne Zustimmung des Versicherers ist der Versicherte nicht dazu befugt, einen Schadenersatzanspruch anzuerkennen bzw. Schadenersatz zu leisten. Bitte gestehen Sie also vor Ort gegenüber dem Geschädigten nie eine mögliche Schuld ein oder versprechen gar eine Schadensbegleichung, ohne mit Ihrer Versicherung Rücksprache gehalten zu haben. Innerhalb der angegebenen Frist ist bei Mahnbescheiden bzw. Schadenersatzforderungen von Behörden innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch zu erheben. Auf jeden Fall muss die gerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen dem Versicherer überlassen werden.

Kann ich auch eine Pferdekoppel mitversichern?

Eine Pferdekoppel kann über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert werden, allerdings nur wenn es sich dabei um eine private Pferdehaltung handelt. Bitte beachten Sie, dass hiermit nur Gefahren versichert sind, die von dem Grundstück selbst ausgehen, aber nicht von den Tieren an sich. Um diese Risiken abzudecken, sollten Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen.

Was versteht man unter einer Wohneinheit?

Unter einer Wohneinheit versteht man eine von anderen Wohneinheiten baulich abgetrennte Einheit mit eigener Zugangstür. Wohnen zwei Parteien in einer Einheit und haben sie nur eine Zugangstür, gilt das als eine Wohneinheit, nicht als zwei Wohneinheiten.