Ratgeber

Gefälligkeitsschäden und Freundschaftsdienst

Freunden oder Nachbarn hilft man gern einmal. Umzug, Briefkasten leeren, Blumen gießen, Fische füttern, Babysitten, Nachbars Hund übergangsweise hüten: Für nette Nachbarn machen Sie das gern. Gut, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden einspringt. Doch Achtung: Bei den Haftpflichttarifen gibt es große Unterschiede. Bei manchen ist der Freundschaftsdienst gar nicht mitversichert!

Wer haftet bei Gefälligkeitsschaden?

Nicht selten herrscht Ungewissheit, wer bei einem Gefälligkeitsschaden schuld ist und anfallende Kosten begleichen muss: der Helfer oder der Geschädigte? Laut aktueller Rechtssprechung haften bei Schäden durch Freundschaftsdienst weder der Verursacher noch seine Haftpflichtversicherung. Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde. Jedoch ist die Klärung, was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, reine Auslegungssache. Deshalb wird die Frage nach dem Verschulden in Streitfällen oft in letzter Instanz vor Gericht entschieden.

Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Im Allgemeinen werden Schäden am Eigentum von Freunden oder auch Nachbarn, die bei einem unbezahlten Hilfsdienst (Freundschaftsdienst) versehentlich entstehen, als Gefälligkeitsschäden bezeichnet.

Nicht jede Privathaftpflicht versichert Freundschaftsdienst

"Den Schaden übernimmt meine Privathaftpflicht", meinen viele Helfer, die durch ein Missgeschick zum Unglücksraben wurden. Doch ohne Blick in die bestehenden Versicherungsunterlagen sollte sich niemand so weit aus dem Fenster lehnen. Denn was etliche nicht wissen: Einige Haftpflicht-Policen enthalten die Klausel „Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“. Das bedeutet, dass Ihre gut gemeinte Nachbarschaftshilfe Sie teuer zu stehen kommen kann, weil die private Haftpflichtversicherung (berechtigterweise) nicht zahlt.

Hinweis

Achten Sie beim Vergleich und Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung darauf, ob bei Gefälligkeitsschäden eine Selbstbeteiligung fällig wird. Falls ja, heißt das, dasss Sie im Schadensfall die Kosten bis zu dieser Selbstbeteiligung selbst tragen müssen. Nur, was an Schadenskosten darüberhinausgeht, zahlt dann Ihre Versicherung.

Bevor Sie beim nächsten Mal Ihre Hilfe zusagen, werfen Sie einen Blick in die Versicherungspapiere oder rufen einfach Ihren Haftpflichtversicherer an und fragen nach Versicherungsschutz bei Freundschaftsdienst, damit ein kleines Missgeschick nicht großen Ärger nach sich zieht.

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