Diese Bonusprogramme der AOKs
laufen offiziell unter der Bezeichnung „Erprobungsregelung“. Das
ist ein Trick, um auch Pflichtversicherten einen Tarif mit
Eigenbeteiligung anbieten zu können. Die Selbstbehalttarife sind
vom Gesetz her nur für freiwillig Versicherte erlaubt. Auf diese
Weise versuchen die Krankenkassen die oft besser verdienenden,
freiwillig Versicherten im gesetzlichen Gesundheitssystem zu
halten. Diese sollen nämlich nicht in die private
Krankenversicherung abwandern.
Die Selbstbehalttarife sind
eine Neuerung der Gesundheitsreform. Bis zu einer bestimmten
Höhe tragen die Versicherten die Behandlungskosten selbst.
Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für mitversicherte Kinder
unter 18 Jahren sind ausgenommen. Im Gegenzug bekommen sie eine
Beitragsermäßigung von ca. 75 % bis 85 % des Selbstbehalts. Dann
trägt das Mitglied z. B. anfallende Behandlungskosten bis zu 250
€ / Jahr selbst und zahlt dafür im Jahr 200 € weniger Beitrag.
Doch selbst gesunde Menschen
sollten diesen Tarif nicht wählen, denn solche
Selbstbeteiligungstarife sind immer an das
Kostenerstattungsverfahren gekoppelt – abgesehen von den
AOK-Programmen. Der Beitragszahler tritt dabei als Privatpatient
auf, bekommt von seinem Arzt eine Privatrechnung und reicht
diese bei der Krankenkasse ein. Allerdings wird dem
Kassenmitglied nicht der volle Rechnungsbetrag ersetzt.
Die Krankenkasse erstattet die
Arztrechnung nur bis zur Höhe des Kassensatzes. Die Ärzte können
bei Privatrechnungen aber mehr Geld verlangen und machen das oft
auch. Der restliche Betrag bleibt dann am Patienten hängen. Die
gesetzliche Zuzahlung und die Verwaltungskosten werden außerdem
noch einmal von der Kasse abgezogen.