Durch einen Kassenwechsel
können Sie, mit geringem Aufwand, im Jahr durchaus ein paar
Hundert Euro einsparen.
Grundsätzlich können alle
gesetzlich Krankenversicherten ihre Kasse wechseln:
Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte, Rentner und
Arbeitnehmer. Dahingegen haben beitragsfrei mitversicherte
Familienmitglieder kein eigenes Kassenwahlrecht. Sie wechseln
automatisch mit dem Beitragszahler mit.
Allerdings ist die
Voraussetzung für einen Wechsel, dass der Versicherungsnehmer
schon mindestens 18 Monate Mitglied in seiner Kasse ist. Danach
kann er schriftlich kündigen und seine Krankenkasse zum Ende des
übernächsten Kalendermonats verlassen.
Die Bestätigung der Kasse muss
spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Der
Versicherte braucht dieses Schreiben, um die Mitgliedschaft in
einer neuen Kasse zu beantragen.
Wenn Sie z. B. Ihre Kündigung
im Juli losschicken, dann endet Ihre Mitgliedschaft in der alten
Kasse am 30. September & ab 1. Oktober wären Sie Mitglied in
der neuen Kasse.
Wenn Sie noch keine 18 Monate
in einer Krankenkasse versichert sind, besteht trotzdem die
Möglichkeit zu kündigen, wenn der Beitragssatz steigt. Dies
müssen Sie aber spätestens bis zum Ende des Monats machen, der
auf den Monat der Beitragssatzerhöhung folgt. Dann können Sie
mit der üblichen Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln.
Der Versicherte muss bis zum
30. September kündigen, wenn die Kasse den Beitragssatz zum 1.
August erhöht. Ist das nicht der Fall, endet die Mitgliedschaft
erst am 30. November. Der Versicherungsnehmer kann zum 1.
Dezember Mitglied in einer neuen Kasse werden.