Ratgeber

Krankengeld für Selbstständige

Das Krankengeld ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens, wenn jemand längere Zeit wegen Krankheit arbeitsunfähig ist. Auch Selbstständige können Krankengeld von bestimmten Krankenkassen bekommen.

Wenn sich ein Selbstständiger wie ein Arbeitnehmer versichern möchte, muss er den allgemeinen Beitragssatz bezahlen und bekommt dann Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Die Möglichkeit bereits ab der dritten bzw. vierten Krankheitswoche Krankengeld zu bekommen, wird durch einige Kassen gegeben - allerdings zum erhöhten Beitragssatz. Je nach Kasse liegt dieser Beitragssatz zwischen 0,5 und 5,6 Prozentpunkten über dem allgemeinen Satz.

Bei einigen Krankenkassen können Selbstständige aber nur einen Anspruch auf Krankengeld vereinbaren, wenn sie noch relativ jung sind. Bei den meisten AOK’s ist dies bis höchstens 45 Jahre möglich.