Berufsunfähigkeitsrente

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich um Bezüge, die nach einer Erkrankung oder eines Unfalls gewährt werden, wenn der Versicherte mindestens 50 Prozent seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.

Die Entscheidung, ob ein Mindestgrad von 50 Prozent vorliegt, trifft ein von der Versicherung bestellter Arzt, der in der Regel dem medizinischen Dienst einer Versicherungsgesellschaft angehört. Gegenstand der Untersuchung beziehungsweise medizinischen Beurteilung ist zudem die berufliche Tätigkeitsbeschreibung. Nur wenn mindestens die Hälfte der zuvor erledigten Arbeitsbereiche vom Versicherer aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht getätigt werden können, besteht ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Bei Personen, die vor 1961 geboren sind, greift hier in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei jüngeren Personen ist dies nicht der Fall, so dass sich dieser Personenkreis bei Berufsunfähigkeit privat mit einer BU-Versicherung abzusichern hat, wenn sie finanziellen Schäden vorbeugen wollen.

Mittlerweile schließen manche Versicherungen eine Arbeitsunfähigkeit bereits mit in eine BU-Rente ein. Andere setzen eine mindestens sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit voraus, bevor eine Berufsunfähigkeitsrente greift. Der BU-Vergleich von GELD.de zeigt auf, welche Versicherer die günstigsten Angebote für umfassende Leistungen aufweisen.