Abstrakte Verweisung

Als abstrakte Verweisung ist eine Handlung seitens des Versicherers zu verstehen, die unter bestimmten Umständen bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit, den Versicherten auf die Ausübung eines vergleichbaren Berufs verweist. Das bedeutet, sollte der Versicherte nur in seinem Beruf arbeitsunfähig werden, aber durchaus arbeitsfähig in einem anderen vergleichbaren Beruf sein, dann darf der Versicherer dies in der Regel als Ausweichoption wählen, um aus der Zahlungspflicht zu gelangen.

Die abstrakte Verweisung kann unabhängig von der Arbeitsmarktsituation erfolgen. Das heißt, es reicht die Möglichkeit einer Berufsfähigkeit in einer anderen Sparte, ohne das eine freie Stelle zu Verfügung steht. Die Versicherung kann die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dann reduzieren oder einstellen, sobald die Berufsfähigkeit für eine vergleichbare Stellenposition wieder hergestellt ist, auch wenn der Versicherte damit in die Arbeitslosigkeit rutschen würde.

Zahlreiche Versicherer sehen von einer abstrakten Verweisung ab. Hier gilt es allerdings im Vorfeld bei der Berufsunfallversicherung zu überprüfen, ob der Verzicht auf einer Vollständigkeit basiert. Manche Versicherungsunternehmen beschränken den Verzicht einer Verweisung auf die ersten Untersuchungsergebnisse. Auf diese Weise behalten sie sich das Recht vor, im Falle von Nachuntersuchungen und gegebenenfalls vorliegenden Gesundheitsverbesserungen, die abstrakte Verweisung dennoch nutzen zu können. Mit einem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen erfahren Sie, welche Versicherer günstige Angebote ohne eine abstrakte Verweisung anbieten.