Fragen und Antworten

Wann leistet die Gesetzliche Rentenversicherung?

Alle, die nach dem 1.01.1961 geboren wurden:

Nur diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten in Zukunft die volle Erwerbsminderungsrente. Alle die zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Hierbei gilt es zu beachten, dass auch die volle monatliche Erwerbsminderungsrente durchschnittlich nur zwischen 500 und 1000 € liegt.

Alle, die vor dem 1.01.1961 geboren wurden:

Diese Versicherten erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit, die aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Gebrechens entstanden ist, Leistungen, wenn Sie weder in Ihrem erlernten Beruf noch einem zumutbaren Beruf halb soviel verdienen würden, wie andere gesunde Berufstätige.

Für alle gilt:

Sie erhalten Rente, wenn Sie berufsunfähig sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre lang Pflichtbeitragszeiten hatten sowie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Pflicht- und freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich sowie Ersatzzeiten (z. B. Kriegsgefangenschaft) werden auf die Wartezeit mit angerechnet.

Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Schädigung während des Wehr- / Zivildienstes eingetreten ist. In diesem Fall reicht ein Pflichtbeitrag aus.