
Die gesetzliche Krankenversicherung bildet die Basis des staatlichen Gesundheitssystems und ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Während Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen die freie Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse haben, sind Arbeitnehmer bis zu einem jährlichen Einkommen in Höhe von 50.850 Euro dazu verpflichtet (Bemessungsgrenze der PKV), eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Die verschiedenen Anbieter am Markt unterscheiden sich hierbei in Bezug auf ihre jeweiligen Leistungen und die erhobenen Beiträge. Die teilweise angebotenen Wahltarife führen zu einer Vergrößerung der Unterschiede. Mit Wahltarifen haben Verbraucher die Möglichkeit, die Krankenversicherung an die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Hier führen vor allem die Selbstbeteiligung an den Krankenkosten oder die Teilnahme an Vorsorge- und Gesundheitsprogrammen zu niedrigeren Beiträgen.
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Seit 2010 ist die gesetzliche Krankenversicherung berechtigt, Zusatzbeiträge von den Versicherten zu fordern. Waren diese zu Beginn auf maximal 8,00 Euro pro Monat begrenzt, so eröffnen neue Gesetze den Kassen die Möglichkeit, ihre Kunden stärker zur Kasse zu bitten. Vor der Entscheidung für einen Anbieter am Markt sollte in jedem Fall geprüft werden, wie dieser mit den Zusatzbeiträgen umgeht. Manche Versicherungen geben ihren Neukunden eine Garantie, über einen bestimmten Zeitraum keine Zusatzbeiträge zu erheben oder bereits bestehende Zusatzbeiträge nicht zu erhöhen. Gerade aus diesem Grund, sollten Sie unbedingt mit einem Krankenkassenvergleich die einzelnen Krankenkassen vergleichen nach Ihren angebotenen Leistungen.
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