Krankenkassenübersicht

Krankenkassen in Deutschland

Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die eine Krankenkasse voraussetzt. Somit muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland Mitglied einer Krankenversicherung sein. Dabei stehen sich mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme gegenüber. Vor allem mit Blick auf Beitrag und Leistung lassen sich Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen festmachen. Gemein ist ihnen, dass sie ihren Mitgliedern Versicherungsschutz bei Krankheit gewähren. Ob zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung gewählt werden kann, hängt von den Einkommensverhältnissen ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist als Sozialversicherung konzipiert und wird von rund 150 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang: Damit sind sie gesetzlich verpflichtet, jeden Interessenten aufzunehmen. Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, gilt, dass sie versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. In welche Krankenkasse sie eintreten, steht ihnen frei. Sie können nach eigener Wahl eine gesetzliche Krankenkasse bestimmen. Da manche Krankenkassen interessante Zusatzleistungen anbieten, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Der Krankenkassenvergleich kann auch für gesetzlich Versicherte interessant sein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.

Im Hinblick auf die Finanzierung unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen grundlegend von den privaten Krankenversicherungen. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich hauptsächlich durch Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach Beitragssätzen. So beträgt der allgemeine Beitragssatz seit dem 01.01.2011 15,5 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,2 Prozent und der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Somit tragen Arbeitnehmer die größere Beitragslast - die paritätische Finanzierung aus früheren Zeiten ist seit dem 01.07.2005 passé.

Die Beitragssätze in den gesetzlichen Krankenkassen beziehen sich auf das Bruttojahreseinkommen - bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu bestimmt wird. Das bewirkt, dass Besserverdienende höhere Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Somit ist im gesetzlichen Krankenversicherungssystem gewährleistet, dass die Versicherten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Kasse gebeten werden. Dieses Leistungsfähigkeitsprinzip ist Bestandteil des sogenannten Solidaritätsprinzips. Finden Sie jetzt eine billige Krankenkasse und sparen Sie Beiträge.

Demgegenüber steht das Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung. Private Krankenversicherungen stellen bei der Beitragsermittlung nicht auf die Leistungsfähigkeit der Versicherten, sondern auf deren individuelles Risiko ab. Dazu wird für jeden Versicherten anhand seines Eintrittsalters, Geschlechts, Berufes und Gesundheitszustandes eine Versicherungsprämie kalkuliert, die das Risiko des Einzelnen möglichst genau widerspiegelt. Ziel der privaten Krankenversicherung ist, dass Risiko und Beitrag in einem äquivalenten, also gleichwertigen, Verhältnis zueinanderstehen. Daher leitet sich auch der Begriff Äquivalenzprinzip ab.

Eine besondere Bedeutung kommt im Rahmen der Beitragsermittlung der Gesundheitsprüfung zu. Die privaten Krankenkassen nehmen den Gesundheitszustand der Antragssteller genau unter die Lupe. Bei Vorerkrankungen erhebt die private Krankenkasse einen sogenannten Risikozuschlag. Auch der Ausschluss einzelner Risiken ist möglich.

Junge Menschen, die wenige bzw. gar keine Vorerkrankungen haben, können aufgrund des Äquivalenzprinzips mit vergleichsweise günstigen Prämien bei den privaten Krankenversicherungen rechnen. Für Arbeitnehmer gilt jedoch, dass sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten müssen, um Mitglied in einer privaten Krankenkasse zu werden. Für 2016 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 56.250 Euro.

Neu ist seit der am 01.01.2011 in Kraft getretenen Gesundheitsreform, dass gesetzlich Versicherte bereits beim erstmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze Mitglied in einer privaten Krankenkasse werden können. Das hat den privaten Krankenkassen einen massiven Zulauf an ehemals gesetzlich Versicherten gebracht. Früher konnten gesetzlich Versicherte erst wechseln, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze dreimal nacheinander überschritten haben. Durch die Vereinfachung der Regelung hat sich der Personenkreis der potenziellen und tatsächlichen Krankenkassen Wechsler deutlich vergrößert.

Nicht nur finanzierungsseitig, auch auf der Leistungsseite muss grundlegend zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung unterschieden werden. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Das Sachleistungsprinzip stellt sicher, dass Versicherte ohne Vorauszahlung oder Vorfinanzierung Sach- oder Dienstleistungen erhalten. Somit ist gewährleistet, dass medizinische Leistungen unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der Versicherten erbracht werden. Die Vergütung der Leistung erfolgt direkt zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer.

Demgegenüber steht das Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung. Hierbei zahlen die privat Versicherten zunächst aus eigener Tasche für die medizinische Leistung und gehen somit zunächst in Vorleistung. Die Rechnung reicht der Versicherte dann bei seiner privaten Krankenkasse ein. Nach einer Prüfung der Rechnung erstattet die private Krankenkasse entsprechend den Vereinbarungen im Krankenversicherungstarif.