Zeitrente

Die Zeitrente ist eine typische Zahlungsform bei Renten wegen Erwerbsminderung. Diese werden nach der Bewilligung durch den Rentenversicherungsträger grundsätzlich auf Zeit gezahlt. Mit dem Rentenbeginn erfolgt in der Regel eine Befristung auf wenigstens ein Jahr und maximal auf drei Jahre. Nach Ablauf der Zeitrente muss durch den Versicherten ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Er kann gleichzeitig die Neuberechnung seiner Erwerbsminderungsrente durch Antragstellung verlangen. Die Zeitrente kann entsprechend der Weiterbewilligung wiederholt werden. Mit dem Erfüllen der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente beziehungsweise der Regelaltersrente und dem Beginn der Altersrentenzahlung endet die Zeitrente. Ist eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, die eine Behebung der Erwerbsminderung bedeuten würde, nicht absehbar und der alleinige Grund (eine ungünstige Arbeitsmarktlage wird nicht berücksichtigt), dann wird die Rente unbefristet geleistet. Eine befristete Rente kann erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit (nach Eintritt der Erwerbsminderung) gewährt werden. Die private Rentenversicherung verwendet die Zeitrente als ratenweise Zurückzahlung von Kapital in gleichbleibenden Geldbeträgen.