Werbungskosten Vorsorge

Werbungskosten als Vorsorge sind Aufwendungen zum Erwerb, Erhalt und Sicherung von Einkünften und Einnahmen. Die Einkommensteuergesetzgebung sieht für diese Form der Werbungskosten eine steuerliche Geltendmachung vor. Das betrifft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht selbstständiger Arbeit sowie aus Vermietung / Verpachtung und sonstigen Einkünften (wie etwa Renten). Abzugsfähige Werbungskosten als Vorsorge werden für zwei Einkunftsarten durch bestimmte Pauschalen bestimmt, um das Verfahren der Besteuerung zu vereinfachen. Für einen Verdienst aus nicht selbstständiger Arbeit ist der Arbeitnehmerpauschbetrag gegenwärtig 920 Euro. Bei Zinseinkünften sind Werbungskosten von 51 Euro für Ledige sowie 102 Euro für Verheiratete steuerlich absetzbar. Seit der Rentenreform von 2005 können Rentner einen Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro geltend machen. Eine Person, die sich vollständig gegen ein berufliches Risiko absichert, kann die Aufwendungen für entstehende Versicherungsbeiträge sämtlich als Werbungskosten zur Vorsorge absetzen. Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung gehören dazu, während Versicherungen für private und berufliche Risiken (Unfall-, Rechtsschutzversicherung) zur Hälfte anerkannt werden.