Wechsel Vorsorge

Ob ein Wechsel zur Vorsorge fähig ist, entscheidet seine Art sowie seine Verwendung als Wertpapier. Grundlegend wird ein Wechsel als ein Wertpapier auf Urkundenbasis geführt, welches in zwei Varianten verwendet wird. Die erste Variante gilt als eine unbedingte Zahlungsanweisung / gezogener Wechsel, in der ein Wechselaussteller dem Nehmer des Wechsels die Bezahlung einer bestimmten Geldsumme durch den Bezogenen verbürgt. In einer weiteren Variante findet der Wechsel als Zahlungsversprechen / Eigenwechsel (Aussteller und Bezogener sind die gleiche Person) Anwendung. Da er hauptsächlich zur Finanzierung von Geschäften aus Handelstätigkeit eingesetzt wird, ist ein Wechsel zur Vorsorge in der Regel nicht vorgesehen. Letztlich ist der Wechsel eine Geldforderung, die der Wechselnehmer bei Einlösung desselben in einen Anbieterwechsel der Vorsorge investieren kann. Abstrakt betrachtet sind Wechsel kein Bargeld, sondern Urkunden mit den gleichen Eigenschaften, die Urkunden allgemein auszeichnen. Der Wechsel ist heute von der Überweisung sowie den Debit- und Kreditkarten in seiner Bedeutung bereits abgelöst.