Waisenrente

Als Waisenrente bezeichnet man die Zahlung von gesetzlich festgelegtem Unterhalt an Kinder, deren Eltern tot sind. Wenn beide Eltern gestorben sind, spricht man von einer Vollwaise, bei nur einem toten Elternteil von einer Halbwaise. Als Kinder gelten auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des verstorbenen Elternteils leben. Die Waisenrente wird bis zur Volljährigkeit bezahlt, kann aber bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist: a) Das Waisenkind befindet sich in einer Schul- oder Berufsausbildung; b) es befindet sich für längstens vier Monate in einer Übergangszeit, die entweder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Übergang zur Wehr- bzw. Zivildienstzeit (auch das so genannte freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr zählt hierzu); c) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkung ist es nicht in der Lage, selbst für sein Einkommen zu sorgen. Wie viel Waisenrente bezahlt wird, hängt von der Höhe der Rentenansprüche des Verstorbenen ab.