Vorschuss Rente

Relativ unbekannt ist: Man kann einen Vorschuss auf Rente beantragen. Mit dem Vorschuss der Rente soll ein Antragsteller vor finanziellen Nachteilen geschützt werden. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn erkennbar ist, dass die Bearbeitung des Rentenantrags länger dauert als üblich. Ein Vorschuss kann prinzipiell immer nur dann gezahlt werden, wenn der Anspruch auf Rente zu Recht besteht. Nicht gezahlt wird der Vorschuss auf Rente, wenn der Antragsteller Sozialleistungen erhält, beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Wie hoch der Vorschuss zur Rente ausfällt, ist abhängig von den im Versicherungsverlauf bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. In den neuen Bundesländern erfolgt auch eine pauschale Vorschussregelung. Eventuell zu viel erhaltener Vorschuss auf Rente muss zurückgezahlt werden, nachdem der endgültige Rentenbescheid ergangen ist. Hatte ein verstorbener Ehegatte bereits Rente bezogen, wird die Zahlung eines Vorschusses nach dem Tode beim zuständigen 'Rentenservice der Deutschen Post' beantragt und nicht beim Rentenversicherungsträger. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen (das sogenannte "Sterbevierteljahr").