Versicherungskarten Rente

Bis 1972 wurde nach den Einträgen auf Versicherungskarten Rente berechnet und ausgezahlt. Wer schon vor 1972 sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, ist noch heute von den Einträgen auf den Versicherungskarten betroffen. Sie galten als Nachweis für die Beitragszeiten und Beitragszahlungen in der damaligen gesetzlichen Rentenversicherung. Bevor man die Eintragungen schriftlich vornahm, klebte man Beitragsmarken auf die Versicherungskarten. Rente erhielt nach der verbreiteten Umgangssprache daher nur, wer geklebt hatte. Gelegentlich hört man noch heute diesen Begriff. Nach zwei oder drei Jahren war die Versicherungskarte voll und wurde durch das Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung oder durch die Krankenkasse aufgerechnet und anschließend an den Rentenversicherungsträger weiter geleitet. Dem Versicherten wurde als Beleg eine Aufrechnungsbescheinigung ausgehändigt. Dieses System war unsicher, da die Karten häufig verloren gingen. Als ab dem 01.01.73 in der Deutschen Rentenversicherung die elektronische Datenverarbeitung eingeführt wurde, kam es mit dem 31.12.72 zur Abschaffung der Versicherungskarten. Rente wird seither aufgrund der Nachweise in elektronischer Form berechnet.