Versichertenrenten

Personen, die sich mittels eigener Beiträge versichern, erhalten verschiedene Versichertenrenten: Altersrenten (Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für Schwerbehinderte, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, Altersrente nach Altersteilzeit, Altersrente für Frauen), Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten (Renteneintritt vor 01.01.2001), Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (Renteneintritt nach dem 31.12.2000) sowie Erziehungsrenten oder Renten für Bergleute. Dagegen sind die Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer sowie Waisen keine Versichertenrenten, da sich ein Anspruch aus der Rente des verstorbenen Versicherten ergibt. Die Versichertenrenten sind, von jedem Beitragszahler oder Rentner nachvollziehbar und überprüfbar, auf einem Versicherungskonto in der Rentenversicherung ausgewiesen. Alle rentenrechtlichen Zeiten werden erfasst und bilden die Grundlage für die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versichertenrenten erhalten auch Versicherte der Berufsgenossenschaften mit dem Wegfall des Verletztengeldes, wenn der betreffende länger als 26 Wochen nicht voll erwerbsfähig ist und eine Erwerbsfähigkeit um wenigstens 20 % gemindert wurde.

(Stand 08/2010)