Verschollene Rente

Die Problematik Verschollene tritt oft auf, wenn Schiffe untergehen, Flugzeuge abstürzen oder Personen in den Bergen zu Tode kommen, ohne dass ein Leichnam geborgen werden kann. Der Zusammenhang Verschollene und Rente wird besonders bei Verschollenen durch Kriegsereignisse deutlich. Das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz § 52 BVG) regelt die Versorgung für Hinterbliebene. Personen, die als verschollen gelten, aber noch nicht für tot erklärt wurden, aber bei denen ein Ableben mit großer Sicherheit anzunehmen ist, übertragen als Verschollene ihre Rente (ihren Anspruch auf Rente sowie alle weiteren Ansprüche) auf die Hinterbliebenen. Das Sozialgesetzbuch (§ 49 SGBVI) erklärt Verschollene als verstorben, wenn innerhalb wenigstens eines Jahres kein Lebenszeichen mehr zu erkennen ist, da auch die Umstände ihres Verschollenseins für einen Tod sprechen. Der Träger der Rentenversicherung stellt für Verschollene die Rente nach dem mutmaßlichen Todestag fest, der sich aus den Umständen ergibt, und leistet eine Rente an die Hinterbliebenen.